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9. Vordefiniertes Sortiment

Neue GTIN für:
Konsumenteneinheit
Ja
Bestehende Überverpackung
Ja

Ein vordefiniertes Sortiment ist eine Verpackung, die aus zwei oder mehreren miteinander verbundenen Endverbrauchereinheiten besteht, die gemeinsam als eine Endverbrauchereinheit verkauft werden (kann auch als Gebinde, Bündel bezeichnet werden). Eine Änderung, Zugabe oder Ersatz von einer oder mehreren im vordefinierten Sortiment enthaltenen Endverbrauchereinheiten erfordert die Zuweisung einer neuen GTIN für das Sortiment.

Neue GTIN für:
Konsumenteneinheit
Ja
Bestehende Überverpackung
Ja

Hierarchieebene der GTIN Vergabe

  • Die Änderung der GTIN erfolgt auf Ebene der Konsumenteneinheit / Grundeinheit.
  • Eine eigene GTIN muss auf jeder bestehenden Ebene der Verpackungshierarchie oberhalb der Konsumenteneinheit / Grundeinheit vergeben werden.

Beispielszenarien, die eine GTIN Änderung erfordern

  • Eine Zusammenstellung unterschiedlicher Parfüms in einer Dreierpackung wird geändert, indem eines der Flacons durch ein Fläschchen mit einem neuen Duft ersetzt wird. 
  • Ein Kombipack bestehend aus einem Shampoo und eine Haarspülung wird geändert zu einem Shampoo und einer feuchtigkeitsspendenen Tiefenpflege.
  • Eine Packung, die mehrere blaue Shirts enthält, wird geändert, indem ein blaues durch ein gelbes Shirt ersetzt wird.

Zusätzliche Information

  • Die einzelnen Handelseinheiten, die in einem Sortiment enthalten sind, werden explizit durch den Handelspartner definiert und haben ihre eigene eindeutige GTIN, die sich von der GTIN auf dem Sortiment unterscheiden muss.
  • Lokale, nationale oder regionale Vorschriften / Gesetze können zu häufigeren GTIN-Änderungen führen. Diese Vorschriften / Gesetze haben immer Vorrang gegenüber den Regeln, die in diesem GTIN Management Standard beschrieben sind.

Relevante Grundprinzipien

Wird vom Konsumenten und/oder Handelspartner erwartet, dass er ein geändertes oder neues Produkt vom vorherigen/bestehenden Produkt unterscheiden kann? Gibt es eine gesetzliche/verpflichtende Auflage zur Auskunft gegenüber Konsumenten und/oder Handelspartnern? Sind wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette zu erwarten (z.B. wie das Produkt versendet, gelagert, vereinnahmt wird)?

Mehr über die Grundregeln
 
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