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10. Preis auf der Packung

Neue GTIN für:
Konsumenteneinheit
Ja
Bestehende Überverpackung
Ja

Der Begriff ‘Preis auf der Packung’ bezeichnet, dass ein Hersteller den Preis vorausgezeichnet als Teil der Verpackungsgrafik eingebettet hat. Dies wird nicht als Preisauszeichnung auf einem Klebeetikett, Hängeetikett, Aufkleber oder ähnlichem, angesehen, welche von der Packung oder dem Produkt entfernt werden könnten.
Jegliches Aufbringen, jede Änderung oder Entfernung eines Preises direkt auf der Produktverpackung (diese Vorgehensweise wird nicht empfohlen), erfordert die Zuweisung einer neuen GTIN.

Neue GTIN für:
Konsumenteneinheit
Ja
Bestehende Überverpackung
Ja

Hierarchieebene der GTIN Vergabe

  • Die Änderung der GTIN erfolgt auf Ebene der Konsumenteneinheit / Grundeinheit.
  • Eine eigene GTIN muss auf jeder bestehenden Ebene der Verpackungshierarchie oberhalb der Konsumenteneinheit / Grundeinheit vergeben werden.

Beispielszenarien, die eine GTIN Änderung erfordern

  • Der voraufgedruckte Preis auf der Packung wird von 3 Euro auf 2 Euro geändert.
  • Ein Verkaufspreis von 8 Euro wird auf der Produktverpackung aufgebracht.
  • Der vom Hersteller empfohlene Verkaufspreis wird auf Euro 2,15 festgelegt und ist im Verpackungsdesign enthalten.

Zusätzliche Information

  • Es besteht die Gefahr, dass die Preisangabe für den Konsumenten (auf der Packung) unterschiedlich ist zu dem berechneten Preis (Preis im System des Einzelhändlers). Die Preisregulierung besagt, dass der angegebene Preis gleich (oder größer) sein muss, wie jener der dem Konsumenten verrechnet wird. Durch diese Herausforderungen wird mit Nachdruck empfohlen, dass kein voraufgedruckter Preis auf der Packung vorab angebracht wird.
  • Lokale, nationale oder regionale Vorschriften / Gesetze können zu häufigeren GTIN-Änderungen führen. Diese Vorschriften / Gesetze haben immer Vorrang gegenüber den Regeln, die in diesem GTIN Management Standard beschrieben sind.

Relevante Grundprinzipien

Wird vom Konsumenten und/oder Handelspartner erwartet, dass er ein geändertes oder neues Produkt vom vorherigen/bestehenden Produkt unterscheiden kann? Gibt es eine gesetzliche/verpflichtende Auflage zur Auskunft gegenüber Konsumenten und/oder Handelspartnern? Sind wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette zu erwarten (z.B. wie das Produkt versendet, gelagert, vereinnahmt wird)?

Mehr über die Grundregeln
 
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